· Fachbeitrag · Sonderzahlungen
Die neue Inflationsausgleichsprämie: Bis zu 3.000 EUR steuer- und beitragsfrei
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| ArbN sind durch die anhaltend hohe Inflation weiterhin stark belastet. Um sie zu unterstützen, können ArbG seit dem 26.10.22 bis zum 31.12.24 bis zu 3.000 EUR frei von Steuern und Sozialabgaben an ihre ArbN zahlen. Es profitieren sowohl ArbN durch den Zufluss „brutto wie netto“ als auch ArbG durch die entfallenden Sozialabgaben und einer höheren Mitarbeitermotivation. AA stellt die Details der Inflationsausgleichsprämie vor. |
1. Voraussetzungen für die Inflationsausgleichsprämie
Um von der steuerfreien Inflationsausgleichsprämie in § 3 Nr. 11c EStG profitieren zu können, muss
- 1. der ArbG einem seiner ArbN
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