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  • 18.12.2017 · Nachricht · Europarecht

    EuGH: Jahresurlaub muss nicht tatsächlich genommen werden

    | Ein ArbN kann nicht ausgeübte Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub übertragen und ansammeln, wenn der ArbG ihm nicht ermöglicht, seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub auszuüben. |