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  • 29.03.2016 · Fachbeitrag · Haftung des Entleihers

    Leih-ArbN am Arbeitsplatz bestohlen: Wer haftet?

    | Geht der ArbG selbst von einem erhöhten Sicherheitsbedürfnis in einem Mitarbeiterraum aus, muss er die notwendigen Vorkehrungen treffen und entsprechende Einrichtungen zur Verfügung stellen (LAG Düsseldorf 23.2.16, 8 Sa 593/15, Abruf-Nr. 146617 ). |