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  • 29.03.2016 · Fachbeitrag · Internetnutzung

    ArbG wertet ohne ArbN-Zustimmung Browserverlauf aus: Rechtens?

    | Um den Kündigungssachverhalt festzustellen, ist der ArbG berechtigt, den Browserverlauf des Dienstrechners eines ArbN auszuwerten, ohne dass dieser hierzu zugestimmt haben muss. |