29.06.2017 · Fachbeitrag · Karenzzeit
Karenzzeit für Rechtsanwaltstätigkeit gilt auch für ehemaligen Richter
| Das Auftreten eines in den Ruhestand versetzten Richters als Rechtsanwalt vor dem Gericht, an dem er zuvor tätig war, könnte dienstliche Belange beeinträchtigen. Daher ist es gerechtfertigt, ihm diese Tätigkeit für eine Übergangszeit zu untersagen. |
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