20.08.2018 · Nachricht · Konkurrentenstreitverfahren
Fachlich „hui“, persönlich „pfui“ = keine Einladung zum Gespräch
| Ein schwerbehinderter Mensch, von dem feststeht, dass er für eine Stelle persönlich ungeeignet ist, ist auch dann nicht zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, wenn er fachlich für die Stelle geeignet ist. § 165 S. 3 und 4 SGB IX stehen dem nicht entgegen. |
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