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  • 27.02.2020 · Nachricht · Kündigung

    Fehlerhafte Massenentlassungsanzeige = Kündigung unwirksam

    | Nach § 17 Abs. 1 KSchG muss der ArbG eine Massenentlassungsanzeige an die Agentur für Arbeit erstatten, bevor er in einem Betrieb eine bestimmte Anzahl von ArbN innerhalb von 30 Kalendertagen entlässt. |