01.07.2019 · Fachbeitrag · Massenentlassung
Eine Kündigung ist sofort nach Anzeige zulässig
| Die Massenentlassungsanzeige kann auch dann wirksam sein, wenn der ArbG im Zeitpunkt ihres Eingangs bei der Agentur für Arbeit bereits zur Kündigung entschlossen ist. Kündigungen im Massenentlassungsverfahren sind daher wirksam, wenn die Anzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingeht, bevor dem ArbN das Kündigungsschreiben zugegangen ist. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig