· Fachbeitrag · Lebensarbeitszeit
Regelaltersgrenze 65+ erreicht: Wie kann es weitergehen und welche Vorschriften gelten?
von RiArbG Klaus Griese, Hamm
| Die Zahl der ArbN, die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze von 65 oder mehr Jahren im Arbeitsverhältnis stehen, steigt seit einigen Jahren wieder an. Auch vor den Arbeitsgerichten streiten immer mehr ArbN mit ihren ArbG, weil sie länger arbeiten wollen. Doch welche Möglichkeiten gibt es? Der Beitrag beleuchtet die teilweise undurchsichtigen Regelungen der Altersgrenzen in den Arbeits- und Tarifverträgen sowie in Betriebsvereinbarungen. Er zeigt zwei rechtlich sichere Gestaltungsmöglichkeiten auf, wenn es für den ArbN doch weitergehen soll. |
1. Die Hintergründe im Einzelnen
Aufgrund des demografischen Wandels beklagen ArbG einen Mangel an qualifizierten jüngeren ArbN. Folge ist, dass Arbeitsplätze häufig nicht besetzt werden können. Vorruhestandsmodelle sind „aus der Mode gekommen“ und werden vom Gesetzgeber auch nicht mehr gefördert.
Andererseits ist das Rentenniveau in den letzten Jahren durch den Gesetzgeber immer weiter abgesenkt worden (derzeit etwa 49 Prozent). Ob höhere Rentensätze, wie sie von der Gewerkschaft ver.di gefordert werden, überhaupt von den Erwerbstätigen finanziert werden können, erscheint zweifelhaft.
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