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  • 29.03.2016 · Fachbeitrag · Persönlichkeitsrechte

    Welche Bereiche dürfen in einem Fan-Shop überwacht werden?

    | Das Interesse des ArbG, einen Diebstahl aufklären zu können, ist höher zu bewerten, als die mögliche Verletzung des Persönlichkeitsrechts der ArbN. |