Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 25.07.2022 · Nachricht · Pflegeeinrichtungen

    Corona-Prämie auch ohne zusammenhängende Tätigkeit

    | Beschäftigte haben nach § 150a SGB XI (in der am 23.5.20 geltenden Fassung) für das Jahr 2020 Anspruch auf eine Corona-Prämie, wenn sie vom 1.3.20 bis einschließlich 31.10.20 mindestens drei Monate für eine zugelassene Pflegeeinrichtung tätig waren. Diese dreimonatige Arbeitsleistung im Bemessungszeitraum muss nicht zusammenhängend erfolgen. |