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  • · Nachricht · Prozessrecht

    Keine Entschädigung für Schwerbehinderten - Berufung unzulässig

    | Ein Arbeitnehmer, der seit einem Motorradunfall im Rollstuhl sitzt und schwerbehindert ist, hat sich mit seiner Klage u.a. gegen die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses gewandt und von seiner Arbeitgeberin eine Entschädigung wegen Diskriminierung in Höhe von 10.000 EUR verlangt. Das Arbeitsgericht hatte die Klage in diesen Punkten abgewiesen. |

     

    Die Berufung des Klägers hatte keinen Erfolg. Mangels ordnungsgemäßer Berufungsbegründung hat die 13. Kammer des Landesarbeitsgerichts die Berufung des Klägers als unzulässig verworfen. Es fehlte an einer ausreichenden Auseinandersetzung mit den tragenden Entscheidungsgründen des Arbeitsgerichts. Es verblieb deshalb bei der Entscheidung des Arbeitsgerichts. Das Landesarbeitsgericht hat die Revision nicht zugelassen.

     

    Quelle | LAG Düsseldorf, Pressemitteilung zum Urteil vom 7.1.2016, 13 Sa 1165/15

    Quelle: ID 43802096