· Fachbeitrag · Schwerbehinderung
Wann ist ein Schwerbehinderter ungeeignet nach § 82 S. 3 SGB X?
| Ein schwerbehinderter Bewerber ist offensichtlich ungeeignet im Sinne des § 82 S. 3 SGB IX, wenn er nur ein erforderliches Kriterium der Stellenausschreibung nicht erfüllt, dies aufgrund seiner Bewerbung zweifelsfrei erkennbar ist und die Aufnahme dieses Kriteriums als erforderlich in der Stellenausschreibung den Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG entspricht. |
Zu diesem Ergebnis kam das LAG Niedersachsen (3.4.14, 5 Sa 1272/13, Abruf-Nr. 141879). Die Frage der offensichtlichen Ungeeignetheit sei anhand der in der Stellenausschreibung geforderten Mindestvoraussetzungen zu beantworten. Wer nicht die geforderten Mindestvoraussetzungen der Stellenausschreibung erfülle, sei offensichtlich ungeeignet (BAG 16.2.12, 8 AZR 697/10, Abruf-Nr. 120835). Hierbei sei grundsätzlich für die objektive Eignung nicht auf das formelle Anforderungsprofil abzustellen, welches der ArbG erstellt habe. Entscheidend seien vielmehr die Anforderungen, die der ArbG an einen Stellenbewerber stellen dürfe.