Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 23.06.2023 · Nachricht · Tarifvertrag

    Leih-ArbN versus Stamm-ArbN: Ungleicher Lohn möglich

    | Von dem Grundsatz, dass Leih-ArbN für die Dauer einer Überlassung Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt wie vergleichbare Stamm-ArbN des Entleihers haben („equal pay“), kann ein Tarifvertrag nach § 8 Abs. 2 S. 2 AÜG „nach unten“ abweichen. Folge ist, dass der Verleiher dem Leih-ArbN nur die niedrigere tarifliche Vergütung zahlen muss. |