· Nachricht · Unterlassungsanspruch
Vorgehen bei falscher Darstellung der Kündigungsvorwürfe in der Öffentlichkeit
| Wird der gegenüber dem Arbeitnehmer erhobene Kündigungsvorwurf in tatsächlicher Hinsicht in der Betriebsöffentlichkeit grob übertrieben und inhaltlich falsch dargestellt, kann der Arbeitnehmer die Unterlassung genau dieser Äußerung, d.h. der Fälschung aller Kundendaten, in der Betriebsöffentlichkeit verlangen. |
Hierauf wies das LAG Düsseldorf hin (7.10.20, 12 SaGa 15/20, Abruf-Nr. 219992). In dem betreffenden Fall hatte der ArbG anderen ArbN gegenüber behauptet, der Kläger habe alle Kundendaten in seiner Filiale gefälscht. Tatsächlich sah der Kündigungsvorwurf aber lediglich vor, dass von den 10.000 existierenden Kundendaten „nur“ 107 gefälscht seien.
Quelle: ID 47102996