17.12.2015 · Fachbeitrag · Vergütung
ArbG muss Raucherpausen nicht bezahlen
| Wer als ArbN bisher jederzeit eine bezahlte Raucherpause einlegen konnte, hat regelmäßig keinen Anspruch darauf, dass diese Regel fortgesetzt wird. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der ArbG in der Vergangenheit weder die genaue Häufigkeit noch die Dauer dieser Pausen kannte (LAG Nürnberg 5.8.15, 2 Sa 132/15, Abruf-Nr. 179652 ). |
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