27.02.2018 · Nachricht · Wegeunfall
Kein Arbeitsunfall, wenn der ArbN den „Glatteis-Test“ macht
| Prüft ein ArbN, bevor er mit dem Auto zur Arbeit fährt, ob die Fahrbahn glatt ist und verletzt sich auf dem Rückweg zu seinem Auto, liegt darin kein versicherter Arbeitsunfall. |
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