27.08.2014 · Fachbeitrag · Werkvertrag
Kein Bereicherungsanspruch bei Schwarzarbeit
| Ist ein Werkvertrag wegen Verstoßes gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG vom 23.7.04 nichtig, steht dem Unternehmer für erbrachte Bauleistungen weder ein vertraglicher Vergütungsanspruch noch ein bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Wertersatz gegen den Besteller zu. |
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