29.06.2016 · Fachbeitrag · Abfindung
Neue Regeln zur Fünftel-Methode
| ArbN, die eine Abfindung erhalten, weil ihr Dienstverhältnis aufgelöst wird, profitieren von der Fünftel-Methode. Diese kann auch zum Tragen kommen, wenn die Abfindung in Teilbeträgen in zwei Jahren fließt. Nach neuer Auffassung des BMF ist die Fünftel-Methode auch dann zu gewähren, wenn eine Teilzahlung bis zu zehn Prozent der Hauptleistung beträgt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig