Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · AGB

    Angemessene Verlängerung der Kündigungsfrist in AGB-Klauseln

    von RA Prof. Dr. Tim Jesgarzewski, FA ArbR, Prof. Dr. Jesgarzewski & Kollegen Rechtsanwälte, Osterholz-Scharmbeck, FOM Hochschule Bremen

    | Wird die gesetzliche Kündigungsfrist für den ArbN in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erheblich verlängert, kann darin eine unangemessene Benachteiligung entgegen den Geboten von Treu und Glauben im Sinne von § 307 Abs. 1 S. 1 BGB liegen. Dies kann auch gelten, wenn die Kündigungsfrist für den ArbG in gleicher Weise verlängert wird. |

     

    Sachverhalt

    Der ArbN ist seit Dezember 2009 in einer 45-Stunden-Woche beim ArbG als Speditionskaufmann tätig. Er erhält eine Vergütung von 1.400 EUR brutto. Im Juni 2012 unterzeichneten die Parteien eine Zusatzvereinbarung. Danach verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist für beide Seiten auf drei Jahre zum Monatsende. Zugleich wurde das Bruttogehalt auf 2.400 EUR angehoben. Ab einem monatlichen Reinerlös von 20.000 EUR stieg die Vergütung auf 2.800 Euro. Das Entgelt sollte bis zum 30.5.15 nicht erhöht werden und bei einer späteren Neufestsetzung wieder mindestens zwei Jahre unverändert bleiben.

     

    Auf den Computern der Niederlassung war heimlich im Hintergrund das zur Überwachung des Arbeitsverhaltens der ArbN geeignete Programm „PC Agent“ installiert. Der ArbN kündigte daher am 27.12.14 sein Arbeitsverhältnis zum 31.1.15. Der klagende ArbG will festgestellt wissen, dass das Arbeitsverhältnis mit dem ArbN bis zum 31.1.17 fortbesteht.