· Fachbeitrag · AGB-Kontrolle
Inhaltskontrolle der Pauschalabgeltung von Überstunden
(BAG 16.5.12, 5 AZR 331/11, Abruf-Nr. 123034) |
Sachverhalt
Der ArbN ist beim ArbG, der ein Unternehmen der Automobilzulieferindustrie betreibt, als Kaufmann auf Grundlage einer regelmäßigen Arbeitszeit von 40 Wochenstunden und einem Grundgehalt in Höhe von 2.184,84 EUR brutto in der Disposition tätig. Der ArbG ist nicht tarifgebunden. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist zwischen den Parteien nicht abgeschlossen. Der ArbN leistet regelmäßig Überstunden, insbesondere nimmt er auch in der Mittagszeit Anrufe von Kunden im Büro entgegen.
Der ArbG zahlt Überstundenvergütung ab der 21. monatlichen Überstunde mit einem Zuschlag von 25 Prozent. Bei Einstellung des ArbN wurde dem ArbN vom Personalleiter gesagt, bei der vereinbarten Vergütung seien „die ersten 20 Überstunden im Monat mit drin“.
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