· Fachbeitrag · Überstundenvergütung
15 Überstunden sind mit drin = eine solche Klausel im Arbeitsvertrag ist wirksam
| Eine Klausel in einem Arbeitsvertrag, nach der 15 Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sein sollen, verstößt nicht gegen §§ 305 ff. BGB. |
Sachverhalt
Die Parteien streiten im Berufungsverfahren noch über die Wirksamkeit einer Kündigung sowie über Zahlungsansprüche. Der ArbN war bei dem ArbG insgesamt drei Jahre als Medizintechniker beschäftigt. Der Arbeitsvertrag der Parteien lautet auszugsweise wie folgt:
... Die Arbeitszeit richtet sich nach folgenden Zeiten und nach den Erfordernissen des Betriebs: montags bis freitags jeweils 8:15 Uhr bis 16:45 Uhr. Die 40-Stunden-Woche gilt als vereinbart. In dem monatlichen Gehalt sind fünfzehn Stunden Mehrarbeit enthalten. Erforderliche Mehrarbeit wird nicht separat vergütet. Die Mehrarbeit die fünfzehn Stunden im Monat überschreitet wird über ein Zeitkonto mit dem Guthaben aus den Vormonaten verrechnet bzw. durch Freizeit abgegolten.
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