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  • · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    Mindestlohn steigt weiter bis auf 10,45 EUR

    | Die Mindeslohn-Kommision hat beschlossen, den Mindestlohn bis zum 1.7.2022 auf 10,45 EUR zu erhöhen. |

     

    Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung vom 30.6.20 einstimmig beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn in folgenden Stufen zu erhöhen:

     

    • Zum 01.01.2021 auf 9,50 Euro
    • Zum 01.07.2021 auf 9,60 Euro
    • Zum 01.01.2022 auf 9,82 Euro
    • Zum 01.07.2022 auf 10,45 Euro

     

    jeweils brutto je Zeitstunde.

     

    Die Mindestlohnkommission prüft im Rahmen einer Gesamtabwägung, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Bei der Festsetzung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns orientiert sie sich nachlaufend an der Tarifentwicklung.

     

    Die Beschlussfassung fällt in diesem Jahr in eine Zeit großer Unsicherheit angesichts der Corona-Pandemie und deren wirtschaftlichen Folgen. Für das Gesamtjahr 2020 wird gesamtwirtschaftlich eine deutliche Rezession erwartet, wobei es erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Branchen gibt. Für das Jahr 2021 gehen die aktuellen Prognosen von einer wirtschaftlichen Erholung aus. Ab 2022 ist eine Rückkehr auf das Niveau des Bruttoinlandsprodukts von vor der Pandemie zu erwarten.

     

    Die Anpassung lässt laufende Tarifverträge im Wesentlichen unberührt. Durch die frühzeitige Ankündigung der einzelnen Anpassungsstufen bis ins Jahr 2022 haben die Tarifvertragsparteien zudem die Möglichkeit, die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns bei der Fortentwicklung ihrer Tarifverträge zu berücksichtigen.

     

    Quelle: ID 46676300