· Nachricht · Annahmeverzug
Kraftfahrer kann bei Fahruntauglichkeit seine Arbeitsleistung nicht ordnungsgemäß anbieten
| Ein Berufskraftfahrer in der Personenbeförderung kann die geschuldete Arbeitsleistung nicht ordnungsgemäß anbieten, wenn ihm aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen mittels eines ärztlichen Attestes (vorübergehend) die Fahrtauglichkeit abgesprochen wird. |
Hierauf wies das LAG Sachsen hin (7.11.22, 2 Sa 173/21, Abruf-Nr. 233723). Die Kammer machte deutlich, dass der Arbeitgeber in diesem Fall nicht in Annahmeverzug gerät.
MERKE | Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht ebenfalls nicht, soweit die Arbeitsunfähigkeit auf anderen Krankheiten beruht, als derjenigen, die zur gesundheitlichen Ungeeignetheit führt. Es fehlt dann an der erforderlichen Monokausalität. |
Quelle: ID 49197152