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  • 25.10.2013 · Fachbeitrag · Arbeitsentgelt

    Fahrzeiten nach Arbeitsantritt müssen bezahlt werden

    | Wird in einem Arbeitsvertrag vereinbart, dass nach Arbeitsantritt geleistete Fahrzeiten nicht vergütet werden, wird der Arbeitnehmer hierdurch unangemessen benachteiligt. |