· Fachbeitrag · Arbeitsvertrag
Kann ein Vertrag konkludent durch vorbehaltlose Zahlung geändert werden?
| Mit welchem Inhalt eine konkludente Vertragsänderung durch vorbehaltlose Zahlung einer Sonderzahlung zustande gekommen ist, ist durch Auslegung zu ermitteln. |
So entschied es das LAG Baden-Württemberg (30.6.20, 9 Sa 13/20, Abruf-Nr. 218079). Maßgeblich ist nach Ansicht des Senats dabei der ebenfalls durch Auslegung zu ermittelnde verfolgte Zweck der Sonderzahlung. So hatte es auch schon das BAG entscheiden (13.5.15, 10 AZR 266/14).
MERKE | Die Beweislast für die maßgeblichen Tatsachen, die zur Auslegung einer konkludenten vertraglichen Vereinbarung über Sonderzahlungen entweder als Vergütung für geleistete Arbeit einerseits oder andererseits als Zahlung, mit der (auch) andere Zwecke verfolgt werden trägt jeweils derjenige, der sich auf entsprechende Voraussetzungen der Sonderzahlung beruft. |