· Fachbeitrag · Arbeitsvertragsrecht
Kein Anspruch auf „Weihnachtsgeschenk“
| Ein ArbN, der an einer betrieblichen Weihnachtsfeier nicht teilgenommen hat, hat keinen Anspruch auf das bei dieser Gelegenheit an die anwesenden Mitarbeiter verschenkte iPad mini im Wert von ca. 400 EUR. |
So entschied es das Arbeitsgericht Köln bei einem Unternehmen mit ca. 100 Mitarbeitern. Dieses wollte mit dieser nicht angekündigten Geschenkaktion die in der Vergangenheit geringe Teilnehmerzahl an Betriebsfeiern steigern. Das iPad wurde nur an die anwesenden Mitarbeiter der Weihnachtsfeier vergeben. Der klagende ArbN war zum Zeitpunkt der Weihnachtsfeier arbeitsunfähig. Er berief sich auf die Gleichbehandlung und sah das iPad als Vergütung an, die ihm auch während seiner Krankheit zustehe. Dem folgte das Gericht nicht: Der ArbG habe mit seiner „Überraschung“ ein freiwilliges Engagement außerhalb der Arbeitszeit belohnen wollen. Deshalb handele es sich um eine Zuwendung eigener Art, die nicht mit einer Vergütung für geleistete Arbeit zu vergleichen sei (Arbeitsgericht Köln 9.10.13, 3 Ca 1819/13, Abruf-Nr. 133360).