Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Arbeitszeugnis

    Aktuelles zur Darlegungs- und Beweislast bei der Zeugnisberichtigung

    von RA und Notar Armin Rudolf, FA für Arbeitsrecht, Ritter Gent Collegen, Hannover

    | Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht ein Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses. Der Abschied wird meist mit guten oder sehr guten Noten versüßt. Ist das nicht der Fall, kann sich die Suche nach einer adäquaten Anschlussbeschäftigung schwierig gestalten. |

    1. Die Beweislast im Zeugnisrechtsstreit nach dem BAG

    Das BAG hat in einem Urteil vom 18.11.14 (9 AZR 584/13, Abruf-Nr. 143640) entschieden, dass ArbN im Zeugnisrechtsstreit die Darlegungs- und Beweislast für von ihnen erbrachte überdurchschnittliche Leistungen trifft, wenn sie in Anlehnung an das Schulnotensystem eine bessere Schlussbeurteilung als die Note „befriedigend“ beanspruchen. Dies gelte auch, wenn in der einschlägigen Branche überwiegend gute oder sehr gute Endnoten vergeben werden. Dreh- und Angelpunkt ist nach Auffassung des BAG die Note „befriedigend“ als mittlere Note der Zufriedenheitsskala. Begehrt der ArbN eine Benotung im oberen Bereich der Skala, muss er darlegen, dass er den Anforderungen gut oder sehr gut gerecht geworden ist.

    2. Prinzip der Zufriedenheitsskala

    Zeugnisformulierungen müssen dem Grundsatz der wohlwollenden Beurteilung genügen, aber auch wahr sein. Beurteilungen erfolgen meist unter Verwendung der Formulierungen aus der zwischenzeitlich allgemein anerkannten Zufriedenheitsskala. Deren Art der Benotung lässt sich so umschreiben, dass das Beurteilungsspektrum der Schulnoten von „sehr gut“ bis zu „mangelhaft“ und „unzureichend“ insgesamt positiv formuliert wird. Dem Leser des Zeugnisses wird anhand der Abschichtung des Lobes klar, welche Bewertung vorgenommen wurde. Es kommt also darauf an, in welchem Umfang und mit welcher Intensität das Lob ausgesprochen wird.