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  • · Fachbeitrag · Aufhebungsvertrag

    Die 5 wichtigsten Fragen zum Aufhebungsvertrag

    | Kündigungsschutzklagen können insbesondere bei Eintreten von ArbN-Schutzvorschriften mit erheblichen Unwägbarkeiten verbunden sein. Diese Probleme können durch den Abschluss eines einvernehmlichen Aufhebungsvertrags (AV) gelöst werden. Nachfolgend daher die fünf wichtigsten Fragen zum Aufhebungsvertrag. |

    1. Worin liegen die Vorteile eines AV für den ArbG?

    § 622 Abs. 1 BGB regelt die gesetzlichen Kündigungsfristen. Sie können je nach Betriebszugehörigkeit des ArbN zwischen 1 und 7 Monaten betragen. Bei Abschluss eines AV kann sich der ArbG vom ArbN trennen ohne diese Kündigungsfristen einzuhalten. Ein gerichtliches Verfahren, das auch bei kleineren Betrieben mit weniger als zehn ArbN mit erheblichen Unwägbarkeiten verbunden sein kann, bleibt somit dem ArbG und dem ArbN erspart. Der Inhalt des AV ist frei aushandelbar. Ein Anspruch des ArbG auf Abschluss besteht nicht.

    2. Was sind die Vor- und Nachteile eines AV für den ArbN?

    Für den ArbN, der bereits eine Anschlussbeschäftigung gefunden hat, bietet der AV allein aufgrund seiner Flexibilität und des beidseitigen Verzichts auf die Einhaltung von Kündigungsfristen erhebliche Vorteile. Darüber hinaus sind die im AV regelmäßig mitgeregelte Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes und der damit verbundene soziale Besitzstand erhebliche Pluspunkte. Auch wenn das Ende des Arbeitsverhältnisses mit Vorwürfen einherging, werden diese im Abwicklungsvertrag nach außen hin häufig fallen gelassen.