27.04.2022 · Fachbeitrag · Aufhebungsvertrag
Extrem hohe Abfindung verstößt gegen ... nichts
| Der ArbG hat keinen Anspruch auf Rückzahlung einer ungewöhnlich hohen Abfindung von 265.000 EUR, die er einem ArbN durch einen Aufhebungsvertrag zugesagt und später auch gezahlt hat. Vielmehr hat dieser das ihm vorteilhaft erscheinende Angebot annehmen dürfen. |
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