26.02.2024 · Nachricht · Auslegung
„Vorbehalt der Feststellung der gesundheitlichen Eignung“ heißt ...?
| Eine Vertragsklausel, die ein Arbeitsverhältnis unter einen „Vorbehalt der Feststellung der gesundheitlichen Eignung“ stellt, ist dahin auszulegen, dass es sich um eine auflösende Bedingung im Sinne von § 21 TzBfG handelt. |
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