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  • 26.10.2022 · Nachricht · Beamtenrecht

    Ständige Erreichbarkeit auch in Pausen? Dann ist es Arbeitszeit!

    | Ein Beamter hat Anspruch auf Freizeitausgleich, soweit die ihm gewährten Pausenzeiten in „Bereithaltung“ als Arbeitszeit zu qualifizieren sind und hieraus eine dienstliche Inanspruchnahme über die durchschnittlich zu erbringende regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus resultiert. |