Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Befristung

    Dieser Prüfungsmaßstab gilt bei der Befristung einzelner Arbeitsvertragsklauseln

    | Der Prüfungsmaßstab bei der Kontrolle der Befristung einzelner Arbeitsbedingungen ist ein anderer als derjenige der Befristung des gesamten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 1 TzBfG. Im Rahmen der Zulässigkeit der Befristung einzelner Arbeitsvertragsklauseln ist eine unangemessene Benachteiligung des ArbN nach § 307 Abs. 1 BGB Prüfungsgegenstand. Die Umstände, die nach § 14 Abs. 1 TzBfG die Befristung des gesamten Arbeitsvertrags rechtfertigen, sind aber auch bei dieser Prüfung nicht ohne Bedeutung.|

     

    Sachverhalt

    Der ArbN war seit 1995 bei einer weiterbildenden Schule tätig, zuletzt unbefristet als Lehrer mit einem Unterrichtsvolumen von 12 Wochenstunden. Mit mehreren Zusatzvereinbarungen wurden ab 2001/2002 unterschiedliche Erhöhungen der wöchentlich zu leistenden Stundenzahl vereinbart. In einem Jahr vereinbarten die Parteien eine Erhöhung auf 25 Wochenstunden. Das entspricht der Regelunterrichtszeit vollzeitbeschäftigter Lehrkräfte. Als Sachgründe für die jeweils befristeten Aufstockungen der Arbeitszeit wurden in den Vereinbarungen unter anderem Deputatsreduzierungen, Urlaub oder Krankheit anderer Lehrkräfte bzw. ab 2010 die Schulzeitverkürzung von 13 auf 12 Jahre bis zum Abitur genannt.

     

    Die letzte Vereinbarung sieht eine Erhöhung der Unterrichtszeit um vier Wochenstunden auf 16 Wochenstunden vor. Sie nennt als Sachgrund den Mehrbedarf wegen Arbeitszeitreduzierungen anderer Lehrer und der Verkürzung der Schulzeit. Der ArbN begehrt vom ArbG die Zustimmung zur Erhöhung seiner wöchentlichen Arbeitszeit auf 25 Unterrichtsstunden. Außerdem soll festgestellt werden, dass ein Arbeitsverhältnis mit einer dauerhaft erhöhten Wochenarbeitszeit von (zumindest) 16 Stunden besteht. Hinsichtlich des letzteren Antrags war die Klage in den Vorinstanzen erfolgreich. Im Übrigen blieb sie ohne Erfolg.