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  • · Nachricht · Befristung

    Flugsicherheitsunternehmen muss Mitarbeiter in unbefristetes Arbeitsverhältnis übernehmen

    | Das Arbeitsgericht Köln hatte über die Klage eines Sicherheitsmitarbeiters zu entscheiden, der unter anderem den Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags verlangte. Der Kläger war bei einem Unternehmen, das am Flughafen Köln/Bonn Sicherheitskontrollen durchführt, vom 1.08.12 bis zum 31.7.14 befristet beschäftigt. |

     

    Der Kläger berief sich auf eine Regelung in einem am 30.4.2014 geschlossenen Haustarifvertrag zwischen ver.di und der Arbeitgeberin, die bestimmt, dass 85 Prozent der bis zum 30.6.13 eingestellten befristet Beschäftigten in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen werden. Als Mitglied von ver.di sei er in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen.

     

    Das Arbeitsgericht hat die Arbeitgeberin verurteilt, das Angebot des Klägers auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags anzunehmen. Dabei hat es angenommen, dass die Regelung im Haustarifvertrag den Beschäftigten und damit auch dem Kläger einen echten Übernahmeanspruch gewährt. Es hat offengelassen, ob der Kläger als ver.di-Mitglied bevorzugt zu übernehmen gewesen wäre.

     

    Das Gericht hat sodann festgestellt, dass die Arbeitgeberin die im Haustarifvertrag geregelte Quote nicht erfüllt hat. Zur Erfüllung der Quote hätte sie am 30.4.14 85 Prozent der seit dem 30.6.13 befristet Beschäftigten ein Übernahmeangebot unterbreiten müssen. Dies hatte sie nicht getan. Sie hatte sich darauf berufen, die Quote durch fortlaufende Angebote ab dem 30.4.14 bis Oktober 2014 erfüllt zu haben.

     

    Quelle |Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 27.10.14, 17 Ca 6262/14

    Quelle: ID 43047636