22.02.2021 · Fachbeitrag · Beratungspraxis
Checkliste: Arbeitnehmerüberlassung
| Bei der Arbeitnehmerüberlassung leiht ein selbstständiger Unternehmer (Verleiher) einen ArbN (Leih-ArbN) vorübergehend an einen anderen Unternehmer (Entleiher) aus (§ 1 Abs. 1 S. 1 AÜG). Diese Überlassung erfolgt dem Gesetz nach „im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit“. Darunter fällt jede, die darin besteht, Güter oder Dienstleistungen auf dem konkreten Markt anzubieten. Doch hierbei müssen einige Regeln beachtet werden. Welche das sind, erfahren Sie in der nachfolgenden Checkliste. |
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