Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Beratungspraxis

    Sommer, Sonne, Arbeitsrecht: acht Sommer-Fragen aus der Praxis

    | Hitzefrei - das wohl schönste Wort für Schüler. Doch gibt es ein Recht auf Hitzefrei für den ArbN? Haben Schwangere oder ältere ArbN einen Anspruch auf Hitzefrei bei 30 Grad und mehr? Können Eltern ihre Arbeit unterbrechen, wenn sie ihre Kinder von der Schule abholen müssen, weil dort überraschend Hitzefrei ist? Was ist, wenn der ArbG kurzfristig den Sommerurlaub streicht? AA Arbeitsrecht aktiv stellt die Sach- und Rechtslage anhand von acht typisch „sommer“-arbeitsrechtlichen Fällen dar. |

    1. Gibt es verbindliche Regeln für Temperaturen & Co.?

    Regelungen für den ArbG ergeben sich aus Bestimmungen des Arbeitsschutzes, den Fürsorgepflichten und in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Die ArbStättV fordert für Arbeitsräume gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen und den Schutz gegen übermäßige Sonneneinstrahlung. Eine maximal zulässige Temperatur wird aber nicht genannt.

     

    Die auf Grundlage der ArbStättV erlassene, diese konkretisierende Arbeitsstättenregel ASR A3.5 /Raumtemperatur legt in Punkt 4.3 Abs. 2 fest, dass die Lufttemperaturen in Arbeits- und Sozialräumen 26 Grad nicht überschreiten sollen. Anderenfalls sei der Raum mit Sonnenschutzsystemen auszurüsten.