26.08.2021 · Nachricht · Betriebsmittel
ArbN hat für Fahrradeinsätze Anspruch auf ein Smartphone
| Die Arbeitsverträge der Fahrradlieferanten müssen als AGB zu überprüfen sein. Die Regelung, dass Fahrrad und Smartphone ohne finanziellen Ausgleich selbst mitgebracht werden müssten, benachteiligt nach der konkreten Vertragsgestaltung die Lieferfahrer unangemessen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig