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  • 26.08.2021 · Nachricht · Betriebsmittel

    ArbN hat für Fahrradeinsätze Anspruch auf ein Smartphone

    | Die Arbeitsverträge der Fahrradlieferanten müssen als AGB zu überprüfen sein. Die Regelung, dass Fahrrad und Smartphone ohne finanziellen Ausgleich selbst mitgebracht werden müssten, benachteiligt nach der konkreten Vertragsgestaltung die Lieferfahrer unangemessen. |