29.08.2016 · Fachbeitrag · Bonusanspruch
Volle Überprüfung des Gerichts bei Bonus
| Behält sich der ArbG vertraglich vor, über die Höhe eines Bonusanspruchs nach billigem Ermessen zu entscheiden, kann das Gericht diese voll überprüfen. Entspricht die Entscheidung nicht billigem Ermessen, ist sie gemäß § 315 Abs. 3 BGB unverbindlich. Das Gericht setzt die Bonushöhe dann auf Grundlage der Parteivorträge fest. |
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