29.10.2021 · Nachricht · Coronapandemie
Arbeitgeber darf Rückkehr aus Homeoffice anordnen
| Ein ArbG, der seinem ArbN gestattet hatte, seine Tätigkeit von zuhause aus zu erbringen, ist grundsätzlich berechtigt, seine Weisung zu ändern, wenn sich später betriebliche Gründe herausstellen, die gegen eine Erledigung von Arbeiten im Homeoffice sprechen. |
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