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  • · Fachbeitrag · Die letzte Seite

    Diese Entscheidungen müssen Sie kennen

    von RA Christian Stake, FA Arbeitsrecht, Werne

    | Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zum Kündigungsrecht, zur Abgeltungsklausel und zum Insolvenzrecht. |

     

    • Rechtsprechungsübersicht

    AGG - BAG 23.1.14, 8 AZR 118/13, Abruf-Nr. 140538 

    Wollen Stellenbewerber Ansprüche auf eine Entschädigung nach dem AGG wegen (vermeintlicher) Diskriminierung geltend machen, müssen sie sich an den Unternehmer wenden, bei dem sie sich beworben haben. Hat der Unternehmer einen Personalvermittler eingeschaltet, haftet dieser nicht anstelle des anvisierten ArbG.

     

    Kündigungsrecht - LAG Rheinland-Pfalz 25.3.14, 6 Sa 357/13, Abruf-Nr. 141382 

    Eine Änderungskündigung wegen Minderleistung kann nach einer Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz aus personenbedingten Gründen sozial gerechtfertigt sein, wenn die Arbeitsleistung die berechtigte Gleichwertigkeitserwartung des ArbG in einem Maße unterschreitet, dass ihm ein Festhalten am (unveränderten) Arbeitsvertrag unzumutbar wird, auch für die Zukunft nicht mit einer Wiederherstellung des Gleichgewichts von Leistung und Gegenleistung zu rechnen ist und kein milderes Mittel zur Wiederherstellung eines Vertragsgleichgewichts zur Verfügung steht. Das LAG weist zudem darauf hin, dass bei personenbedingten Kündigungen zwar grundsätzlich keine vorherige Abmahnung erforderlich ist. Dennoch sei der ArbG bereits aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gehalten, den ArbN auf ein Leistungsdefizit hinreichend aufmerksam zu machen. Etwas anderes kann allenfalls gelten, wenn ein derartiger Hinweis nicht Erfolg versprechend gewesen wäre.

     

    AGB - LAG Niedersachsen 27.3.14, 5 Sa 1099/13, Abruf-Nr. 141889 

    Enthält ein formularmäßiger Verzicht auf das Recht Kündigungsschutzklage zu erheben im Gegenzug die Verpflichtung des ArbG, dem ArbN ein Zeugnis mit der Note gut zu erteilen, ist dieser Verzicht nach einer Entscheidung des LAG Niedersachsen wirksam. Eine Ausnahme solle aber gelten, wenn dem ArbN unter Berücksichtigung der herkömmlichen Darlegungs- und Beweislast in einem Zeugnisprozess eine gute Beurteilung zweifelsfrei zustehe.

     

    Einstweilige Verfügung - LAG Hessen 17.2.14, 16 SaGa 61/14, Abruf-Nr. 141890 

    Der im einstweiligen Verfügungsverfahren erforderliche Verfügungsgrund (§§ 935, 940 ZPO) liegt hinsichtlich eines Zeugnisberichtigungsanspruchs vor, wenn der ArbG dem ArbN entweder überhaupt kein Zeugnis erteilt oder das erteilte Zeugnis als Grundlage für eine Bewerbung bereits beim ersten Hinsehen ausscheidet.

     

    Urlaubsrecht - LAG Düsseldorf 19.2.14, 1 Sa 1273/13, Abruf-Nr. 141891 

    Kurzfristige Unterbrechungen eines Arbeitsverhältnisses zu demselben ArbG bei bestehendem sachlichen Zusammenhang lösen nach einer Entscheidung des LAG Düsseldorf den Lauf der Wartezeit des § 4 BUrlG in dem neuen Arbeitsverhältnis nicht erneut aus.

     

    Herausgabeverlangen - LAG Hessen 26.11.13, 13 Sa 972/13, Abruf-Nr. 141892 

    Ein ArbN ist wie ein Beauftragter verpflichtet, dem ArbG alles, was er zur Ausführung der ihm übertragenen Arbeit erhalten und was er aus dem Arbeitsverhältnis erlangt hat, herausgeben. Hieraus wies noch einmal das LAG Hessen hin. Gleichzeitig verwies es darauf, dass das Herausgabebegehren hinreichend bestimmt sein müsse. Die Herausgabe „sämtlicher Unterlagen“ reiche dazu im Allgemeinen nicht.

    Quelle: Ausgabe 07 / 2014 | Seite 126 | ID 42745278