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  • · Nachricht · Durchgangs-Arzt-Verfahren

    Bei einem Arbeitsunfall zum Durchgangsarzt

    | Wer nach einem Arbeits- oder Wegeunfall arbeitsunfähig ist oder länger als eine Woche ärztlich behandelt wird, muss in Deutschland einen Durchgangsarzt aufsuchen. Darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg hin. Der D-Arzt legt die weitere Behandlung fest, führt sie selbst durch oder überwacht die Behandlung durch einen anderen Arzt oder eine andere Ärztin.|

     

    Bundesweit sind etwa 3.700 niedergelassene sowie an Krankenhäusern und Kliniken tätige Ärztinnen und Ärzte als Durchgangsärzte durch die gesetzliche Unfallversicherung zugelassen. Nach einem Unfall bieten sie eine kompetentere Versorgung als der Hausarzt, denn Durchgangsärzte sind Fachärzte mit besonderen Qualifikationen und Erfahrung auf dem Gebiet der Unfallchirurgie. Ihre Praxen und die Unfallkliniken sind mit Fachpersonal und durch spezielle technische Voraussetzungen besonders gut auf die Behandlung von Unfallverletzten eingerichtet.

     

    Informationen zum nächstgelegenen Durchgangsarzt erhalten Beschäftigte in ihrem Unternehmen. Auch sind alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte über das Durchgangsarztverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung informiert. Über die VBG-Website (www.vbg.de, Suchwort: „Schadensfall“) gelangt man außerdem zur Durchgangsärzte-Datenbank.

     

    PRAXISHINWEIS |  Unternehmer müssen innerhalb von drei Tagen jeden Arbeits- oder Wegeunfall eines Beschäftigten, der eine mehr als dreitägige Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat, dem zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung anzeigen, damit dieser seine Leistungspflicht prüfen kann. Mitgliedsunternehmen der VBG können einen Arbeitsunfall direkt online auf www.vbg.de melden.

    Quelle: ID 42351901