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  • 24.05.2016 · Fachbeitrag · Elternzeit

    Ein Elternzeitverlangen per Telefax ist unwirksam

    | Ein Telefax ist nicht ausreichend, die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform für ein Elternzeitverlangen zu wahren. Es führt zur Nichtigkeit der Erklärung. Der ArbG verhält sich nur ausnahmsweise treuwidrig, wenn er sich auf den Formmangel beruft. So entschied es das BAG. |