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  • 26.09.2024 · Nachricht · Entgeltgleichbehandlung

    Wer muss was bei der Entgeltgleichbehandlung beweisen?

    | Steht fest, dass ein ArbN im Hinblick auf einen oder mehrere Vergütungsbestandteile niedriger vergütet wurde als diejenige Vergleichsgruppe des anderen Geschlechts, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet, muss der ArbG darlegen und beweisen, dass ausschließlich andere Gründe als das Geschlecht zu einer ungünstigeren Behandlung des ArbN geführt haben. |