28.04.2021 · Nachricht · Europarecht
Mehrere Arbeitsverträge schützen nicht vor Arbeitszeit-RL
| Hat ein ArbN mit demselben ArbG mehrere Arbeitsverträge geschlossen, gilt die tägliche Mindestruhezeit für die Verträge zusammen genommen und nicht für jeden der Verträge für sich. |
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