29.10.2021 · Nachricht · Europarecht/Grundrechte
Kopftuch: ArbG wünscht sich vorrangig Neutralität
| Das Verbot des Tragens jeder sichtbaren Ausdrucksform politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen kann durch das Bedürfnis des ArbG gerechtfertigt sein, gegenüber den Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitteln oder soziale Konflikte zu vermeiden. |
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