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  • 25.01.2021 · Nachricht · Fristlose Kündigung

    Im laufenden Prozess besser nicht eigenmächtig Urlaub nehmen

    | Tritt ein ArbN während eines laufenden Kündigungsschutzverfahrens eigenmächtig einen Urlaub an, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung – auch ohne vorherige Abmahnung. |