23.06.2022 · Nachricht · Fürsorgepflicht
Anordnung von Corona-Tests durch ArbG wirksam
| Der ArbG kann zur Umsetzung der ihn treffenden arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen berechtigt sein, auf Grundlage eines betrieblichen Schutz- und Hygienekonzepts Corona-Tests einseitig anzuordnen. |
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