· Fachbeitrag · Mindestlohn
Erstmals Mindestlohn für Leih-Arbeitnehmer festgelegt
| Die Bundesregierung hat erstmals für die ca. 900.000 Beschäftigten der Leiharbeitsbranche einen Stundenlohn von mindestens 7,01 EUR in Ostdeutschland und 7,89 EUR im Westen beschlossen. |
Damit folgte das Kabinett einem Vorschlag der Tarifvertragsparteien. Ab dem 1.11.12 steigen die Mindestlöhne auf 8,19 EUR (Westen) und 7,50 EUR (Osten). Die Verordnung ist zunächst bis Oktober 2013 befristet.
Quelle: Ausgabe 04 / 2012 | Seite 55 | ID 32437430