27.07.2016 · Fachbeitrag · Mindestlohn
Keine Bereitschaftszeit ohne Mindestlohn!
| Der gesetzliche Mindestlohn ist für jede geleistete Arbeitsstunde zu zahlen. Zur vergütungspflichtigen Arbeit zählen auch Bereitschaftszeiten, während derer sich der ArbN an einem vom ArbG bestimmten Ort bereithalten muss, um bei Bedarf die Arbeit aufzunehmen. Dies gilt unabhängig ob inner- oder außerhalb des Betriebs. |
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