· Fachbeitrag · Prämienanspruch/AGB
Punkteprämien trotz Freistellung des Fußballtrainers?
Eine Kürzung von Punkte- und Aufstiegsprämien im Fall der Freistellung eines professionellen Fußballtrainers ist unwirksam, wenn der Verein in jedem Fall zu einer Freistellung berechtigt sein soll. In einem solchen Fall verstößt die auch ohne anerkennswerten Grund mögliche Freistellung gegen § 308 Nr. 4 BGB. Die Befugnis, eine Punktprämie im Freistellungsfall nicht mehr zu zahlen, greift in erheblichem Umfang in den Kernbereich des Arbeitsverhältnisses ein (LAG Hamm 11.10.11, 14 Sa 543/11, Abruf-Nr. 114180). |
Sachverhalt
Der ArbN, Cheftrainer einer in der Saison 2009/10 in die zweite Fußball-Bundesliga aufgestiegenen Mannschaft, wurde im Mai 2009 zwei Spieltage vor Saisonende und dann erfolgtem Aufstieg freigestellt. Sein Arbeitsvertrag war zum 30.6.10 befristet. In dem Arbeitsvertrag war neben einer monatlichen Grundvergütung zwischen 12.000 und 15.000 EUR die Stellung eines Dienst-Kfz und eine Prämie für jeden Meisterschaftspunkt vorgesehen. Diese Punkteprämie bezog sich auf die Zeit der Zugehörigkeit zur zweiten Fußball-Bundesliga. Darüber hinaus enthielt der Arbeitsvertrag eine Prämie für den Aufstieg in die 2. Fußball-Bundesliga.
Auch war im Arbeitsvertrag vorgesehen, dass bei einer Freistellung keine Punkteprämien, sondern nur noch die Grundvergütung an den ArbN zu zahlen sei. Die Gewährung der Aufstiegsprämie sollte nur zeitanteilig bis zum Zeitpunkt der Freistellung erfolgen, der Dienstwagen binnen einer Frist von vier Wochen nach Freistellung entschädigungslos herausgegeben werden.
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